Wählen mit 16
Wählen ist die grundlegendste Form politischer Beteiligung. Vom Wahlrecht Gebrauch machen heißt aktiv mitzubestimmen, welche Politik gemacht wird. Mit 16 Jahren sind junge Menschen bereits strafmündig und erweitert geschäftsfähig, setzen sich mit ihrer Lebensplanung auseinander, müssen über ihren Bildungsweg und ihre berufliche Zukunft entscheiden und stehen zum Teil bereits im Berufsleben. Damit haben Jugendliche auch das Recht, in politische Entscheidungsprozesse miteinbezogen zu werden und über ihren Lebensraum und ihre Zukunft mit zu entscheiden.
- Wahlaltersenkung - nicht neu!
- Europa blickt auf Österreich
- Auswirkungen der Wahlaltersenkung
- Jugendliche nutzen ihr Wahlrecht
- Direkte Demokratie
Wahlaltersenkung – nicht neu!
Die bundesweite Wahlaltersenkung in Österreich ist keine Innovation, sondern zentraler Teil der stetigen Wahlrechtsentwicklung seit der Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts für Frauen und Männer. Wählen mit 16 ist eine logische Weiterentwicklung der demokratischen Rechte in Österreich und entspricht einer langjährigen Forderung. Bereits vor der bundesweiten Senkung des Wahlalters gab es in Österreich in manchen Bundesländern auf jeweils unterschiedlichen Ebenen (Bezirksvertretung, Gemeinderat, Landtag, BürgermeisterIn) Wählen ab 16. Kärnten und Burgenland waren 2000 die ersten Bundesländer mit einer Wahlaltersenkung auf 16 Jahre für Gemeindewahlen. In Wien wurde im Rahmen des Demokratiepakets 2002 das Wahlalter auf Landes-, Gemeinde- und Bezirksebene auf 16 Jahre gesenkt.
Eine detaillierte Darstellung der Wahlrechtsentwicklung in Österreich bietet z.B. das Demokratiezentrum Wien
Europa blickt auf Österreich
Im Rahmen der Wahlrechtsreform 2007 hat der österreichische Nationalrat mehrstimmig (SPÖ, ÖVP, Grüne und BZÖ dafür, FPÖ dagegen) die bundesweite Senkung des Wahlalters für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre beschlossen. Eingeschlossen bei der Wahlaltersenkung sind Nationalratswahlen, Bundespräsidentschaftswahlen sowie Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Österreich nimmt damit innerhalb Europas eine Vorreiterrolle ein. Das passive Wahlalter wurde von 19 auf 18 Jahre herabgesetzt, ausgenommen die Wahl des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin, bei der nach wie vor eine Kandidatur ab 35 Jahren möglich ist. Wählen ab 16 gilt zudem für Elemente der direkten Demokratie: Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen.
Mehr zum Wahlrecht in Österreich
Auswirkungen der Wahlaltersenkung
Die Ausweitung von Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen durch die Senkung des Wahlalters ist ein wichtiger Schritt zu mehr Demokratie und Jugendgerechtigkeit. Youth-Mainstreaming, d.h. das Einbeziehen einer jugendspezifischen Sichtweise in allen Politikfeldern, wird forciert, Jugendliche bekommen eine Stimme. Politische Bildung als Querschnittaufgabe einer demokratischen Gesellschaft, als ein gemeinsames, gesellschaftspolitisches Anliegen, gewinnt an Bedeutung. Und nicht zuletzt steigt das Interesse der jungen Menschen an Politik.
Jugendliche nutzen ihr Wahlrecht
Die Beteiligung der JungwählerInnen an Wahlen unterscheidet sich auf allen Ebenen wenig bis gar nicht von der GesamtwählerInnenschaft und zeigt die Bereitschaft der jungen Menschen an der Übernahme von Verantwortung und Teilhabe an der Gesellschaft.
Im Anschluss an die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl 2005 in Wien wurde von der Projektgemeinschaft SORA (Institute for Social Research and Analysis), ÖIJ (Österreichisches Institut für Jugendforschung) und WZW (Wissenschaftszentrum Wien) eine umfassende Nachwahlanalyse durchgeführt. Dabei zeigte sich deutlich, dass die Wahlaltersenkung das Interesse der jungen Menschen an Politik erhöht, die Jugendlichen die Demokratie ernst nehmen und verantwortungsbewusst wählen. Die Wahlbeteiligung dieser Altersgruppe entsprach mit knapp 60 Prozent der GesamtwählerInnenschaft. Ein wichtiges Ergebnis war zudem, dass begleitende Maßnahmen wie die Info-Kampagne "ich wähle" der Stadt Wien - MA 13 sowie die Aktivitäten der Vereine der Jugendarbeit, z.B. Probewahlen, die Wahlbeteiligung positiv beeinflussten.
Auch die Landes- bzw. Gemeinderatswahlen in anderen Bundesländern, bei denen bereits vor der Wahlrechtsreform 2007 wählen ab 16 Jahren möglich war, zeigten eine sehr hohe, der GesamtwählerInnenschaft entsprechende Wahlbeteiligung der JungwählerInnen.
Die erste bundesweite Wahl in Österreich mit Wählen ab 16 fand 2008 mit der Wahl des Nationalrats statt. Die Wahlbeteiligung der ErstwählerInnen betrug dabei rund 70 Prozent, während die Wahlbeteiligung insgesamt bei rund 79 Prozent lag. WählerInnenbefragungen (zum Beispiel vom Institut für Jugendkulturforschung oder von SORA) ergaben, das die Erst - und JungwählerInnen verantwortungsbewusst und kritisch sind, Vertrauen in die Demokratie haben, den politischen AkteurInnen gegenüber jedoch misstrauisch sind. Ein Rechtsruck bei den jungen WählerInnen konnte trotz deutlichem Zugewinn der rechtspopulistischen Parteien bei keiner Untersuchung bestätigt werden. Vielmehr wurde Frustration, Perspektivenlosigkeit und Protestverhalten bei den jungen Menschen aufgezeigt, was v. a. auf die sozial-ökonomischen Lage und fehlende Antworten auf soziale Fragen seitens der Politik zurückgeführt werden kann.
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VIELE STIMMEN -
EINE STADT (2,5MB PDF) - Wien-Wahl 2010

