Wiener JSchG 2002
Jugendliche gestalten ihr Gesetz
Das Jugendschutzgesetz (JSchG) gibt den rechtlichen Rahmen für junge Menschen unter 18 Jahren und deren Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte sowie für UnternehmerInnen und VeranstalterInnen vor, insbesondere betreffend Ausgehzeiten, Alkohol und Tabak. Neben dem Schutz vor Gefahren für die physische und psychische Entwicklung zielt das JSchG auf die Förderung der Eigenverantwortung der Jugendlichen ab. In Österreich liegt die Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf das JSchG bei den neun Bundesländern. Über eine bundesweite Harmonisierung des Jugendschutzes wird seit längerem diskutiert. Die drei Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland haben bereits ein länderübergreifendes Jugendschutzkonzept umgesetzt.
Im Rahmen der Novelle des Wiener Jugendschutzgesetzes 2002 wurde ein breiter Jugendbeteiligungsprozess gestartet. Fixer Bestandteil und ein Ziel des Prozesses war die Konfrontation der zuständigen PolitikerInnen des Wiener Gemeinderats mit den Anliegen und Forderungen der Jugendlichen.
Auf Initiative der MA 13 – Fachbereich Jugend (ehemals "Landesjugendreferat"), der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft, des Vereins wienXtra, Netbridge sowie des Büros PlanSinn fand sich eine bunt gemischte 15-köpfige Projektgruppe junger Menschen zwischen 13 und 18 Jahren. Die Jugendlichen entwickelten in moderierten Arbeitstreffen Aktionen, gestalteten Medien, diskutierten, erstellten Forderungskataloge, führten Umfragen durch, betreuten Infostände, gaben Radio-Interviews und behaupteten erfolgreich ihre Forderungen vor den zuständigen PolitikerInnen im Wiener Gemeinderat.
Ein Fragebogen mit 15 Fragen zum Jugendschutz wurde an Schulen verteilt. Bei dieser ersten Wiener Jugendvolksbefragung im April 2001 wurden rund 63 500 SchülerInnen zur bestehenden und vorgeschlagenen neuen Regelung der Ausgehzeiten befragt, der Rücklauf war mit 30,5% erfreulich hoch.
Die Stimmen der Jugendlichen wurde gehört, Umdenkprozesse bei den politischen Verantwortlichen wurden angeregt, die Jugendlichen selbst wurden zu Expertlnnen des Jugendschutzes und lernten die Nutzung verschiedener Medien kennen.
Die Finanzierung des Mitbestimmungsprozesses, der ein gutes Jahr dauerte, erfolgte über die Stadt Wien – MA 13.
Mehr dazu:
Das Wiener JSchG wurde in der Zwischenzeit weiter novelliert!
Aktuelle Infos zum Wiener JSchG:
Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft
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VIELE STIMMEN -
EINE STADT (2,5MB PDF)

