Direkte Demokratie
Österreich ist laut Bundesverfassung eine Demokratie (demokratische Republik). Die Demokratieform ist dabei hauptsächlich eine repräsentative mit von den BürgerInnen gewählten VertreterInnen. Jedoch sind auch direktdemokratische Elemente enthalten, die einen direkten Einfluss der Bevölkerung auf politische Entscheidungen ermöglichen, insbesondere das Volksbegehren, die Volksbefragung und die Volksabstimmung.
Volksbegehren
Mit einem Volksbegehren kann ein Gesetzgebungsverfahren auf Landes- oder Bundesebene eingeleitet werden. Voraussetzung einer Behandlung im Parlament ist eine Mindestanzahl an Unterschriften. Ergebnisse von Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend.
Volksbefragung
Volksbefragungen können je nach Zuständigkeit auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene durchgeführt werden. Dabei wird die Bevölkerung über ihre Meinung zu bestimmten Themen befragt. Das Ergebnis der Befragung ist nicht bindend.
Volksabstimmung
Volksabstimmungen über Gesetzesbeschlüsse können je nach Zuständigkeit auf Bundes- oder Landesebene durchgeführt werden. Bei einer Volksabstimmung entscheidet die Bevölkerung direkt über Gesetze. Das Ergebnis ist bindend.
Links
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VIELE STIMMEN -
EINE STADT (2,5MB PDF)

